Geometer Schartner Ziviltechniker-GmbH
FAQs
-
ALLE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM DOWNLOAD
-
FRAGE 1: WELCHEN PLAN BRAUCHE ICH?
"Ich möchte mein Grundstück vermessen lassen"
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Was genau brauchen Sie?
Grenzfeststellung (mit/ohne Plan):
bei Unsicherheit über den Grenzverlauf, etwa bei einem Ankauf eines Grundstücks, oder zur Klärung bei Grenzstreitigkeiten, wahlweise inkl. Herstellung eines genauen Planes über den Naturbestand und Grenzverlauf, wird gelegentlich von Behörden gefordert (etwa im Baugenehmigungsverfahren)Lageplan zur Einverleibung in den Grenzkataster:
wie oben, aber gleichzeitig wird das Grundstück in den Grenzkataster einverleibt, wodurch der Grenzverlauf rechtlich gesichert wird. Die Zustimmung der Anrainer zum Grenzverlauf ist für die Einverleibung Voraussetzung. Die Vorteile eines Grenzkatastergrundstückes liegen darin:- Die Fläche eines Grenzkatastergrundstückes ist immer genau bekannt.
- Die Grundstücksgrenzen haben Rechtssicherheit.
Teile von - Grenzkatastergrundstücken können nicht ersessen werden.
-Teilungsplan (Sonderfälle: §13, §15, Parzellierung):
notwendig, wenn ein Grundstück geteilt werden soll, z.B. um ein neu geschaffenes Grundstück zu verkaufen, einen Bauplatz zu schaffen oder ein Grundstück auf mehrere Erben aufzuteilen. Teilungen nach §13 LiegTeilG können bei geringfügigen Grenzberichtigungen zur Anwendung kommen. Teilungen nach §15 LiegTeilG betreffen Abtretungen oder Zuschreibungen ans öffentliche Gut (Straßen, Gewässer).
Bei diesem Spezialverfahren wird eine vereinfachte und günstigere Durchführung im Grundbuch ermöglicht. Bei Parzellierungen werden große Flächen in mehrere Grundstücke (spätere Bauplätze) und deren Aufschließungsstraßen geteilt.- Lage- und Höhenplan
notwendig zur Planung von Bauvorhaben, Straßenprojekten etc. Sie werden meist von Architekten und Baumeistern verlangt -
FRAGE 2: ABWICKLUNG DER VERMESSUNG?
"Wie ist der Ablauf, wenn ich mein Grundstück vermessen lasse?"
Sobald Sie uns den Auftrag erteilt haben, erheben wir alle relevanten Unterlagen bei den zuständigen Behörden (Vermessungsamt, Grundbuch, Gemeinde, Landesregierung, div. Einbautenträger), sowie in unserem eigenen umfangreichen Archiv (enthält ca. 13000 Akte). Als nächstes kommen wir zu Ihnen, um den Naturstand aufzunehmen (zu vermessen). Anschließend werden im Büro alle Daten mit Hilfe modernster Computeranlagen zu einem detaillierten Plan über Ihr Grundstück verarbeitet. Die berechneten Grenzpunkte werden dann in einer zweiten Vermessung in der Natur vermarkt abgesteckt und mit allen betroffenen Nachbarn verhandelt. Danach erhalten Sie einen Lageplan. Sofern es sich um eine Teilung handelt, erledigen wir die Einreichung des Teilungsplanes am Vermessungsamt für Sie, und nach erfolgter Bescheinigung durch das Amt (etwa nach 4-6 Wochen) erhalten Sie, bzw. Ihr Notar das Grundbuchsexemplar des Teilungsplanes samt Bescheid des Vermessungsamtes. (Erst dann erfolgt die Fakturierung Ihres
Auftrages). -
FRAGE 3: WELCHE INFORMATIONEN BRAUCHT DER GEOMETER VON MIR?
"Welche Informationen braucht der Geometer von mir?
Um ein Grundstück zu vermessen brauchen wir von Ihnen Namen, Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers und der Grundstückeigentümer, sowie die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Katastralgemeinde, Grundstücksnummer oder Grundbuchs-Einlagezahl, bzw. die Grundstücksadresse).
-
FRAGE 4: ANWESENHEIT BEI DER VERMESSUNG?
"Müssen wir bei der Vermessung anwesend sein?"
Bei der abschließenden Grenzverhandlung müssen alle Eigentümer und Nachbarn anwesend sein, oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter entsenden. Bei der zuerst erfolgenden Naturaufnahme ist eine Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich, jedoch für evtl. Rückfragen empfehlenswert. Für die Vermessung muss natürlich ein freier Zugang zum Grundstück, ggf. auch zu den Nachbarsgrundstücken möglich sein.
-
FRAGE 5: DAUER DER VERMESSUNG?
"Wie lange wird die Vermessung dauern?"
Das hängt natürlich sehr von der Grundstücksgröße, den Geländeverhältnissen und der Lage des Grundstückes etc. ab. Als Anhaltspunkt kann man mit etwa zwei bis vier Stunden für einen ca. 800 m² großen Bauplatz rechnen. Mit der Fertigstellung der Arbeiten im Büro kann innerhalb einer Woche gerechnet werden. Wenn es ganz schnell gehen soll können Sie sich am Abend schon Ihren Plan abholen.
-
FRAGE 6: KOSTEN DER VERMESSUNG?
"Mit welchen Kosten muss man rechnen?"
Die Kosten einer Vermessung können sehr unterschiedlich sein, je nach dem dafür notwendigen Aufwand. Wenn Sie uns die Daten Ihres Grundstückes bekannt geben, schätzen wir den Arbeitsaufwand und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
-
FRAGE 7: ZEITPUNKT DER VERMESSUNG?
"Wann können Sie vermessen kommen?"
Wir tun unser Bestes, um alle Aufträge möglichst schnell fertig zu stellen. Da wir aber manche Arbeiten mit Behörden koordinieren müssen (Grundbuch, Vermessungsamt, Gemeinde, evtl. Landesregierung) und auch witterungsabhängig sind, bitten wir um rechtzeitige Auftragserteilung.
-
FRAGE 8: VERMARKUNGSMATERIAL FÜR DIE ABSTECKUNG
"Brauche ich Vermarkungsmaterial für die Absteckung?"
Die Absteckung der Grenzen erfolgt normalerweise mit unserem eigenen Vermarkungsmaterial (60 cm lange, 2 cm starke Eisenrohre, dazu Sichtlatten). Wenn Sie Grenzsteine setzen wollen, so ist es meist günstiger, diese nach unserer Vermarkung, gemeinsam mit den Nachbarn, in Eigenregie zu setzen.
-
FRAGE 9: GRUNDSTÜCKSBREITE
"Laut Mappe soll mein Grundstück 25.50 m breit sein....."
Die Katastralmappe (Grundbuchmappe) dient lediglich der Ersichtlichmachung der Lage eines Grundstückes, ist entsprechend ungenau (Lagefehler bis zu mehreren Metern!), und ist daher zur Grenzfeststellung nicht geeignet. (siehe dazu auch die nächste Frage)